Finanzierung
Um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen, bestehen für Sie verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:Sind Sie krankenversichert, übernimmt die Pflegekasse in unterschiedlicher Höhe die Kosten. Die Höhe hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Auch das Sozialamt trägt in bestimmten Fällen die Kosten.
Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Pflege mit einem Privatvertrag sicherzustellen.
Die Preise, die die Pflegedienste für einzelne Leistungen veranschlagen, unterscheiden sich meist marginal. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem. Denn auf das Jahr gerechnet bestimmen diese kleinen Unterschiede darüber, ob Sie noch einen Eigenanteil leisten müssen oder anteilig Pflegegeld erstattet bekommen. Einen Kostenüberblick über unsere Preise finden Sie in der Preisübersicht.
Beiträge und Leistungen der Pflegekassen
Jede krankenversicherte Person kann frei entscheiden, welche Leistungen der Pflegekassen sie im Pflegefall in Anspruch nehmen möchte. Folgende Leistungen stehen dabei zur Auswahl:
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld
- Kombinationsleistungen
Pflegesachleistungen werden von Pflegediensten wie unserem erbracht, die im Bedarfsfall mit Ihrer Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abschlie§en. Je nach Pflegestufe erhalten Sie dann monatliche Sachleistungen im Wert von:
- Pflegestufe I = 440 €, ab 01.01.2012 450 €
- Pflegestufe II = 1040 €, ab 01.01.2012 1100 €
- Pflegestufe III = 1510 €, ab 01.01.2012 1550 €
Wurde bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen eine Pflegestufe bewilligt, übernehmen wir die Pflege und Versorgung in Ihrem Haushalt. Dazu ist vorab ein Hausbesuch erforderlich, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln, die Auswahl der konkreten Pflegeleistungen vorzunehmen und eine Pflegeplanung zu erstellen. Dies tun wir in engem Kontakt mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt.
Pflegegeld
Sie erhalten von der Pflegekasse Pflegegeld, wenn Sie die Pflege selbst organisieren oder als Angehöriger selbst übernehmen. Auch in diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Pflegegeldes von der jeweiligen Pflegestufe ab:
- Pflegestufe I = 225 €, ab 01.01.2012 235 €
- Pflegestufe II = 430 €, ab 01.01.2012 440 €
- Pflegestufe III = 685 €, ab 01.01.2012 700 €
- einen Pflegeeinsatz im halben Jahr bei Pflegestufe I und II
- einen Pflegeeinsatz im Vierteljahr bei Pflegestufe III
Kombinationsleistungen
Nehmen Sie als zu pflegende Person oder als pflegender Angehöriger nur teilweise Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch, erhalten Sie von den Pflegekassen anteiliges Pflegegeld. Entscheiden Sie sich für diese Kombinationsleistung, sind Sie sechs Monate an diese Leistung gebunden.