Logo

Leistungskomplex (LK) der gesetzlichen Pflegekassen, ausgehandelt mit unserem Pflegedienst

LKBeschreibungPreisePunkte
1Erstbesuch (Erhebung des Pflegebedarfs,Beratung, Pflegeplanung)21,48 €600
2Folgebesuch (Erhebung eines geänderten Pflegebedarfs)10,74 €300
3Kleine Pflege (An-/auskleiden, Teilwaschung, Mund-/ Zahnpflege)7,88 €220
4Große Pflege 1 (An-/Auskleiden, Duschen, Mund-/Zahnpflege)12,89 €360
5Große Pflege 2 (An-/Auskleiden, Duschen, Mund-/Zahnpflege)16,11 €450
6Kämmen und Rasieren2,51 €70
7Hilfe beim An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II2,33 €65
8Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes zeitgleich mit Körperpflegeeinsatz (LK 3, 4 oder 5)1,79 €50
9Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes 3,58 €100
10Spezielle Lagerung bei Immobilität während der Körperpflege (LK 3, 4 oder 5) 3,58 €100
11Spezielle Lagerung bei Immobilität als separater Einsatz ohne einen zeitgleichen Körperpflegeeinsatz 7,16 €200
12Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (Mundgerechte Zubereitung, sonstige Mahlzeit) 3,58 €100
13Umfangreiche Hilfe bei Nahrungsaufnahme (Hilfen während der Hauptmahlzeit) 10,74 €300
14Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost 3,58 €100
15Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen, zeitgleich mit Körperpflegeeinsatz (Windelhosen und Katheter) 2,86 €80
16Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen (Ausscheidungshilfe mit Intimwaschung als Extraeinsatz)7,16 €200
17Hilfe beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung2,86 €80
18Begleitung bei Aktivitäten, (Arztbesuche in Begleitung, Behördengänge in Begleitung)21,48 €600
19Hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene 10 Minuten2,86 €80
20Pflegeeinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI der Pflegestufen 1 und 221,00 €
20Pflegeeinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI der Pflegestufe 331,00 €
21aWegepauschalen Besuche zwischen 06.00-20.00 Uhr3,22 €
21bWegepauschalen Besuche zwischen 20.00-06.00 Uhr sowie Wochenende und Feiertage6,44 €
21cWegepauschalen Besuche zwischen 06.00-20.00 Uhr gleichzeitig mit Leistung aus SGB V1,61 €
21dWegepauschalen Besuche zwischen 20.00-06.00 Uhr sowie Wochenende und Feiertage +SGB V3,22 €