Finanzierung über einen Privatvertrag
Sie können die Pflege und Versorgung in Ihrem Haushalt auch privat finanzieren. Dazu schließen Sie mit uns einfach einen Privatvertrag ab.Ein solcher Privatvertrag empfiehlt sich, wenn:
- eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder beim Sozialamt zwar beantragt, aber noch nicht bewilligt wurde,
- die Kosten nur zum Teil übernommen werden,
- Sie die Anspruchsvoraussetzungen gar nicht (oder nicht mehr) erfüllen und einen ablehnenden Bescheid erhalten haben.
- Der Vertrag über die Erbringung ambulanter Pflege nach § 120 SGB XI
- Das Angebot
- Die Leistungsvereinbarung
Der Privatvertrag kann also für die Sicherstellung der kompletten Pflege genutzt oder aber ergänzend hinzugezogen werden. Gern beraten wir Sie dazu ausführlich.